Warum einen Rauchmelder?
Aufmerksam und leise. Laut – wenn es raucht und brennt.
Jährlich sterben in Deutschland zu viele Menschen durch einen Brand in den eigenen vier Wänden. Hauptursache ist dabei meist eine Rauchvergiftung, Verbrennungen spielen eine eher untergeordnete Rolle. Die häufigsten Brandherde sind eine vergessene Kerze, die glimmende Zigarette im Bett, ein Kurzschluss oder defektes Elektrogerät.
Das Tückische ist der bei einem Brand entstehende Rauch. Vor allem, wenn es nachts zu brennen beginnt: Zum einen nimmt man schlafend den Brandgeruch nicht wahr, zum anderen verbreitet sich der Rauch lautlos und noch vor dem eigentlichen Feuer. Er enthält das hochgiftige Kohlenmonoxid, das letztlich zu Bewusstlosigkeit und damit oft zum Tod führt.
Dem kann vorgebeugt werden. Ein Rauchwarnmelder, wie das Gerät offiziell heißt, kann Leben retten. Er heult mit (etwa) unüberhörbaren 85 Dezibel los und verschafft somit wertvolle Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Zum Vergleich: Eine nur etwa zehn Meter entfernte Hauptverkehrsstraße dröhnt mit vergleichbarer Lautstärke.
Mittlerweile gesetzliche Verpflichtung!
Kommen Sie Ihrer Rauchwarnmelderpflicht nach.
Seit dem 1. Januar 2013 müssen laut Gesetz nun auch in Bayern alle Gebäudeneu- und -umbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Dies betrifft Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen. Die Vorgabe ist, dass jeweils mindestens ein Gerät installiert sein muss. Die Bayerische Bauordnung vom 11.12.2012 (Artikel 46, Absatz 4) verpflichtet zudem Bauherren und Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnraum dafür zu sorgen, dass die Geräte auch tatsächlich betriebsbereit sind. Bestehende Wohnungen müssen in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 nachgerüstet werden.
Die jährliche Wartung der Brandmelder liegt jedoch in allen Fällen in der Verantwortung der Nutzer. Das bedeutet im Vermietungsfall, dass Sie als Mieter einer Wohnung für die jährliche Sicht- und Funktionskontrolle bzw. für einen notwendigen Batteriewechsel zuständig sind.
In der Pfalz besteht die Verpflichtung zur Bereitstellung und Wartung der Warnmelder übrigens bereits seit Juli 2012. Aber hier ist, im Unterschied zu Bayern, der Eigentümer bzw. Vermieter auch für die regelmäßige Wartung verantwortlich.
Die Produktnorm für Rauchwarnmelder: DIN 14604
Riskieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz.
Sind keine Rauchmelder installiert, kann dies im Brandfall ernsthafte Folgen haben. Kann nämlich nachgewiesen werden, dass der entstandene Schaden an Gebäude oder Hausrat durch das Fehlen der Alarmmelder größer ausgefallen ist, als mit installierten Geräten, kann dies zu Kürzungen bei den Schadenersatzleistungen aus einem Feuerversicherungsvertrag kommen.
Besitzen Sie Wohneigentum, das Sie selbst bewohnen, dann fordern wir als Ihr Versicherer keinen Nachweis über Installation bzw. Wartung der Geräte. Bei vermieteten Wohnungen empfehlen wir jedoch einen formlosen Beleg zu Einbau und Wartung (z.B. durch Kaufbelege oder Installationsprotokolle). Haben Sie eine Fachfirma mit der Installation der Brandmelder beauftragt, so lassen Sie diese die Dokumentation erstellen.
Sind Sie Mieter einer Wohnung, dann nehmen Sie Ihre Wartungsverpflichtung ernst. Sollten nämlich Rauchmelder installiert sein, die ihre Funktion nicht erfüllen können (, z.B. weil die Geräteöffnung, die den Rauch diagnostiziert, verstopft ist oder die Batterie gewechselt hätte werden müssen) und führt dies im Brandfall nachweislich zu einer Vergrößerung des entstandenen Sachschadens, können Sie möglicherweise gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig werden.
Quelle: © Versicherungskammer Bayern